Viele Erkrankungen können durch eine Ernährungstherapie (Diät) positiv beeinflusst werden. Bei folgenden Diagnosen werden die Ernährungsberatungen durch die Krankenkassengrundversicherung übernommen (Pflichtleistung)
Kostenübernahme: Da ich im Besitz einer Konkordatsnummer der Krankenversicherer bin, werden bei medizinischer Indikation und entsprechender ärztlicher Verordung, therapeutische Beratungen durch die Krankenkassen innerhalb der Grundversicherung übernommen (Pflichtleistung).
Vorgehen bei Gewichtsreduktion
Diäten oder Spezialpräparate werden in der Regel nur während einer kurzen Zeitspanne angewendet und forden häufig den totalen Verzicht auf bestimmte Lebensmittel. Solchen "Rosskuren" ist deshalb oft kein bleibender Erfolg beschieden, weil die abgehungerten Kilos nach Beendigung des "Ausnahmezustandes" schnell wieder zurückkehren können: Unser Körper neigt eben dazu, rapiden Gewichtsverslust sofort auszugleichen
Das Ziel der Ernährungsberatung ist es, dass Sie Ihr Körpergewicht nicht nur reduzieren, sondern das neue Gewicht auch langfristig halten können. Es gibt keine Wunderdiät und ohne Veränderung von alten Essmustern wird es langfristig nicht klappen.
In einem ersten Schritt geht es darum, das aktuelle Essverhalten (was, wo, wie, warum) bewusst zu machen. Darauf aufbauend werden realistische Ziele ausgearbeitet, die auf Ihre Situation abgestimmt sind. Selbstverständlich dürfen dabei beim Essen der Genuss und soziale Aspekte nicht zu kurz kommen.